Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) |
Stand 01.02.2009 |
Allgemeines:
1. Geltungsbereich
Diese Leistungsgrundlagen sind Grundlage und Bestandteil für alle
Verträge zwischen der Verlag Kultur(s)pass GmbH, Postfach 48, 8965
Berikon 2, als Betreiberin des Internetportals www.Swiss Event.ch,
(nachfolgend „Swiss Event“) und gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend
„Inserenten“). Swiss Event schließt Verträge über die angebotenen
Leistungen ausschließlich mit Personen, für die Eintrag in Ausübung
einer unternehmerischen Betätigung erfolgt.
2. Andere, entgegenstehende oder von den Leistungsgrundlagen
abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass
diese explizit schriftlich einvernehmlich in den Vertrag mit einbezogen
worden sind. Diese Leistungsgrundlagen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte von Swiss Event mit den Auftraggebern.
3. Auf den geschlossenen Vertrag sind die Leistungsgrundlagen in
der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich. Ältere
Fassungen können dem Inserenten auf Wunsch zur Verfügung gestellt
werden.
§ 1 Diensteangebot
Swiss Event betreibt mit dem Internetportal "Swiss Event" ein datenbankgestütztes Online-Branchenverzeichnis. In diesem Portal besteht für Inserenten die Möglichkeit, sich selbst oder ein von ihnen vertretenes Unternehmen durch Dateneinträge aufnehmen zu lassen. Der Inserent kann die (Daten-) Einträge selbst vornehmen oder weitere Dienste buchen. Die Aufnahme von (Daten-) Einträgen und Diensten (nachfolgend „Einträge“) des Inserenten erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser vorliegenden Leistungsgrundlagen.
§ 2 Vertragsleistungen
1. Das Branchenverzeichnis enthält verschiedene vorgegebene Kategorien.
Im Rahmen dieser Kategorien erhält der Inserent die Möglichkeit, einen
kostenpflichtigen Eintrag in den von ihm gewählten Rubriken
vorzunehmen. Die Eintragung der mitgeteilten Daten wird von Swiss Event
an die mitgeteilte E-Mailadresse des Inserenten bestätigt. Mit Erhalt
dieser Bestätigung wird ein rechtsgültiger Vertrag im Sinne des
bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abgeschlossen.
2. Auf Wunsch erfolgt die Anzeigengestaltung durch Swiss Event – aufwandsbezogen - gegen gesonderte Berechnung.
3. Ausgehend von der durch den Inserenten vorgenommenen Einordnung
erfolgt bei einer Suchanfrage die Auflistung des Eintrags. Die Einträge
des Inserenten sind auf dem Server von Swiss Event verfügbar und
innerhalb des Internets unter der Adresse www.Swiss Event.ch
erreichbar. Eine 100%ige Erreichbarkeit kann auf Grund unvorhersehbarer
und nicht beeinflussbarer technischer Gegebenheiten nicht garantiert
werden. Swiss Event behält sich vor, die genutzte URL, nach vorheriger
Mitteilung gegenüber dem Inserenten, zu ändern.
1. Nach der Freischaltung des Eintrages durch den Inserenten, stellt
Swiss Event den kostenpflichtigen Eintrag für eine Laufzeit von 12
Monaten in die Datenbank ein. Die Vertragspartner können den Vertrag
ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum letzten
Monat der Vertragslaufzeit, schriftlich oder per E-Mail, kündigen.
Ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Das Recht
zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2. Der Inserent kann während der Vertragslaufzeit seinen Eintrag
inhaltlich verändern, weitere Rubriken hinzufügen, entfernen oder die
Eintragsvariante wechseln. Jede Veränderung der Rubriken oder Neuwahl
der Eintragsvariante ist kostenpflichtig und wird mit einer
Bearbeitungsgebühr von 15,00 CHF zzgl. der Kosten für die Erweiterung
bzw. der Gutschrift für die Minderung des Angebotes in Rechnung
gestellt.
3. Der Inserent kann seinen Eintrag jederzeit selbst vollständig
löschen. Bei einer Löschung des kompletten Eintrags vor Ende der
vereinbarten Laufzeit besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der
gezahlten Entgelte.
4. Die gegenüber dem Inserenten berechneten Leistungen ergeben
sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, welches
in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Bedingungen ist.
§ 4 Pflichten des Inserenten
1. Der Inserent versichert mit Freischaltung des Eintrags, nur
zutreffende Daten in die Datenbank einzutragen. Inserate mit Inhalten,
die gegen die guten Sitten und/oder gegen geltendes Recht verstoßen,
sind nicht zulässig. Swiss Event behält sich die Möglichkeit vor,
solche Inserate nach eigenem Ermessen zu löschen. Eine Löschung erfolgt
nach vorheriger Prüfung auch dann, wenn Swiss Event von dritter Seite
auf Inserate hingewiesen wird, die gegen die vorstehenden Regeln
verstoßen.
2. Der Inserent erklärt mit Freischaltung, dass er für die Inhalte
aller Einträge, die er selbst im Branchenverzeichnis vornimmt, die
persönliche Haftung übernimmt. Er stellt Swiss Event von allen
Nachteilen frei, die dadurch entstehen, dass Dritte Swiss Event wegen
Rechtsverletzungen, begangen durch den Inserenten, in Anspruch nehmen.
3. Der Inserent versichert, dass die von ihm auf Swiss Event
eingestellten Bilder, Logos, Marken- oder Warenzeichen frei von Rechten
Dritter sind und insbesondere der Inserent zur Nutzung der
übermittelten Zeichen berechtigt ist. Soweit Dritte wegen der
Veröffentlichung von Inhalten, die der Inserent auf Swiss Event
eingestellt hat, gegenüber Swiss Event Rechte geltend machen, ist der
Inserent verpflichtet, Swiss Event von entstehenden Schäden,
einschließlich der entstehenden Kosten der Rechtverfolgung,
freizustellen.
§ 5 Allgemeine Regelungen
1. Sollten sich die rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für das Betreiben des Branchenverzeichnisses
(wesentlich) ändern, so ist Swiss Event berechtigt, die bereitgestellte
Dienstleistung zu verändern, zu beenden oder gegen eine höhere Gebühr
weiter anzubieten.
Sollte dieser Fall eintreten, so wird Swiss Event den Inserenten
schriftlich oder per E-Mail über die getroffene Maßnahme informieren.
Im Falle einer Gebührenerhöhung steht dem Inserenten ein
außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem dieser innerhalb von 14
Tagen nach der Bekanntmachung, schriftlich per Brief oder per Fax oder
per E-Mail Gebrauch machen kann.
2. Swiss Event nimmt sämtliche Korrespondenz mit den Inserenten
ausschließlich per E-Mail an die, bei der Anmeldung mitgeteilte Adresse
vor.
3. Swiss Event ist berechtigt, die Einstellungen von Inseraten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Swiss Event behält sich das Recht vor, ohne Ankündigung
Änderungen an den Inhalten, Angeboten und Funktionen sowie der
Strukturierung der Kategorien oder Einträgen des
Online-Branchenverzeichnisses vorzunehmen.
5. Alle Rechte an dem Inhalt der Datenbank und des Branchenportals
Swiss Event liegen bei der Kultur(s)pass GmbH. Jede Auswertung, die
über die normale Nutzung hinausgeht sowie jeder Missbrauch der
eingestellten Informationen, gleich welcher Art, wissentlich oder
unwissentlich, ist untersagt.
6. Swiss Event nimmt regelmäßig zur Aufrechterhaltung der
Leistungsfähigkeit des Angebots Wartungs- und Pflegearbeiten am
Online-Verzeichnis vor. Hierbei bemüht sich Swiss Event,
Einschränkungen der Benutzbarkeit oder Erreichbarkeit so gering als
möglich zu halten. Ansprüche des Inserenten wegen eingeschränkter
Erreichbarkeit während der Wartungs-zeiträume sind ausgeschlossen.
7. Der Inserent wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Swiss Event
keinen Einfluss auf die Nutzung der von ihm eingegebenen Informationen
durch die übrigen Benutzer des Online-Portals hat.
§ 6 Kundenpflege, Datenschutz
1. Der Inserent ist damit einverstanden, dass seine an Swiss Event
übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kundenpflege und
der Kundenverwaltung gespeichert und genutzt werden. Er erklärt sich
weiterhin mit der Speicherung seiner Daten in der Datenbank von Swiss
Event und der Nutzung dieser Daten im Rahmen der Geschäftsaktivitäten,
unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften einverstanden.
2. Zur Information über aktuelle Entwicklungen wird der Inserent mit
Eintrag seiner Daten in den Newsletter-Verteiler von Swiss Event
aufgenommen. Er kann sich jederzeit kostenfrei aus dem
Newsletter-Verteiler austragen lassen.
3. Der Inserent stimmt mit Eintrag seiner Daten zu, dass seine Angebote
im Rahmen von - für ihn kostenfreien - Partner-Programmen (Affiliate
Programmen) nach Maßgabe und Entscheidung von Swiss Event angeboten
werden dürfen. Für die Teilnahme an einem kostenpflichtigen
Partner-Programm gelten separate Bedingungen. Der Inserent wird bei der
Ausdehnung / Einbeziehung in Partner-Programme darüber informiert und
sein Einverständnis erfragt.
§ 7 Gewährleistung
1. Swiss Event übernimmt eine Gewährleistung für die Erfassung und
Zugriffsmöglichkeit kostenpflichtiger Eintragsdaten des
Online-Branchenverzeichnisses über das Internet.
2. Der Inserent verpflichtet sich, Swiss Event unverzüglich nach
Kenntnis über Mängel beim Zugriff auf seine kostenpflichtigen Einträge
zu unterrichten. Ansonsten gilt die angebotene Leistung als akzeptiert.
3. Im Gewährleistungsfall hat Swiss Event die Möglichkeit zur
Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung ein zweites Mal fehl, so ist
der Inserent berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall
besteht ein Anspruch des Inserenten nur auf Rückerstattung des
geleisteten Rechnungsbetrages für den betroffenen Eintrag.
4. Ausgeschlossen wird die Gewährleistung bei unerheblichen Störungen
des Eintrages, die weder den Gebrauch des
Online-Branchenverzeichnisses, noch den Zugriff des Einzeleintrages
beeinträchtigen. Auch wird die Gewährleistung bei Störungen oder
Mängeln, die auf Grund von Streiks, höherer Gewalt, Ausfall oder
Unterbrechung von globalen und lokalen Telekommunikationseinrichtungen
auftreten können, ausgeschlossen.
5. Bei kostenlosen Einträgen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
1. Swiss Event ist für die Selbsteinträge der Inserenten und die
Inhalte von verlinkten Homepages nicht verantwortlich, weder in Bezug
auf die korrekte Eingabe der Angaben, noch auf den Inhalt des
jeweiligen Eintrags oder die Gestaltung von Änderungen oder
Ergänzungen. Es handelt sich dabei um fremde Inhalte, auf die Swiss
Event keinen Einfluss hat.
2. Swiss Event haftet nicht für den Inhalt externer
Internetseiten, die über Links von dieser Internetseite erreicht werden
können oder die ihrerseits auf die Swiss Event Internetpräsenz
verweisen. Für diese haften ausschließlich die Anbieter dieser
Internetseiten.
3. Die Haftung für materielle oder immaterielle Schäden, die durch die
Verwendung der auf Swiss Event angebotenen Informationen entstehen, ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
4. Eine Haftung für einen missbräuchlichen Gebrauch des Passwortes
des Inserenten wird von Swiss Event ausgeschlossen. Der Inserent kann
das Passwort selbst ändern. Swiss Event ist berechtigt, Schadenersatz
zu verlangen, falls es durch die missbräuchliche Benutzung oder
Weitergabe des Passwortes an Dritte, Schaden erleidet.
5. Bei kostenpflichtigen Einträgen haftet Swiss Event darüber hinaus in
Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch maximal
begrenzt auf den jeweiligen Rechnungsbetrag aus diesem Vertrag.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich und ist sofort nach Eingang
der Rechung per E-Mail/Post/Fax beim Inserenten fällig. Alle Zahlungen
werden im Lastschriftverfahren bzw. über eine andere Zahlart
abgerechnet. Bei Lastschrift/Bankeinzug ist der Inserent verpflichtet,
für genügend Deckung auf seinem Konto Sorge zu tragen. Ist eine
Lastschrift nicht einlösbar, werden die entsprechenden Bankkosten für
die Rücklastschrift oder eine Bearbeitungspauschale von mindestens 7,50
CHF in Rechnung gestellt.
2. Ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der
Rechnung nicht beglichen worden, tritt der Zahlungsverzug in Kraft.
Kommt der Inserent in Zahlungsverzug, ist Swiss Event berechtigt, für
jede Mahnung eine Gebühr in Höhe von 8,- CHF zu berechnen. Außerdem hat
Swiss Event das Recht, Einträge zu sperren, bis der Rechnungsbetrag
beglichen ist - ohne das dadurch der Tatbestand eines
Forderungsverzichts erfüllt ist.
§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich.
§ 11 Anwendbares Recht
1. Es gilt Schweizer Recht.
§ 12 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine vom Schweizer Gesetz vorgeschriebene Regelung in Kraft treten.